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Ernst L. Demmler
Dipl.-Ingenieur univ.
Sachverständiger für
Wertermittlung von
Grundstücken und Immobilien (TÜV)

Verkehrswertgutachten - schaffen Sie Klarheit & Vertrauen

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Eigentümer, Nutzer und Interessenten von Immobilien eine Antwort auf folgende Frage benötigen:

Was ist die Immobilie eigentlich wert?

Dies kann zum Beispiel bei einem Erwerb, einer Veräußerung, einer Beleihung, einer Ehescheidung oder einer Erbauseinandersetzung der Fall sein.

Bei der Frage nach dem Wert einer Immobilie muss zunächst geklärt werden, welcher Wert maßgebend sein soll. Dabei wird man sehr schnell feststellen, dass es zahlreiche unterschiedliche Werte gibt: Verkehrswert, Beleihungswert, Versicherungswert, Einheitswert, etc.
 

Die rechtliche Definition des Verkehrswertes (Marktwert) besagt, dass es sich dabei um den Preis handelt, der bei einer Veräußerung des Bewertungsobjekts am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre.

Die Ermittlung eines solchen Verkehrswertes sollte mittels eines Verkehrswertgutachtens durch einen fachkundigen Sachverständigen erfolgen.
Da dieser über die notwendige Fachkenntnis bzgl. normierten Bewertungsverfahren oder dem aktuellen Marktgeschehen verfügt.

Nur solche Gutachten werden auch von den Behörden wie z.B. das Finanzamt anerkannt.

Wertermittlungsverfahren (Rechenmodelle):

Normiert (Wertermittlungsverordnung WertV):
- Sachwertverfahren (Orientierung an den Herstellungskosten des Gebäudes)

- Vergleichswertverfahren (Orientierung an realisierten Kaufpreisen)

- Ertragswertverfahren (Orientierung an den nachhaltig erzielbaren Erträgen)

Weitere Verfahren

  • Residualwertverfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren

Verkehrswertgutachten

Wie viel ist Ihr Haus wert?

Gutachten als solide Basis für

  • Erbschaft
  • Kauf
  • Verkauf
  • Finanzamt
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Finanzierungsverhandlung